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Für eine Verbesserung der Palliativversorgung

Axel Müller

 

In dieser Sitzungswoche fand eine Plenardebatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt, in dem wir uns für eine Verbesserung der flächendeckenden Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland aussprechen. In meiner Rede habe ich dargelegt, wie wichtig eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen bei diesem sensiblen Thema sind. Der Gedanke an den Tod wird gerne verdrängt, oder mit dem Wunsch verbunden, nach einem langen und erfüllten Leben friedlich einzuschlafen und einfach nicht mehr aufzuwachen. Viele Menschen werden jedoch von lebensbedrohlichen und nicht selten unheilbaren Krankheiten heimgesucht und haben Angst vor einem langwierigen, mit starken Schmerzen verbundenen Leiden.


Vor gut einem Jahr hatte sich der Bundestag mit fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zum Thema „assistierter Suizid“ befasst, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Geblieben ist das Hospiz- und Palliativgesetz, das Union, SPD und Grüne 2015 gemeinsam beschlossen hatten. Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rahmenbedingungen sind hierbei höchst unterschiedlich, dies gilt auch für die Bedürfnisse der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen. So entstand eine Mischung aus medizinischer, pflegerischer, psychosozialer und seelsorgerischer Betreuung mit dem Ziel einer flächendeckenden Verbreitung.


Wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion an die Bundesregierung im Februar 2024 ergeben hat, ist die derzeitige Versorgung im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin durchaus beeindruckend: So existieren 279 stationäre Hospize (davon 17 Kinderhospize) sowie 4.500 Vertragsärzte im Bereich der besonderen ambulanten Palliativversorgung. Zudem gibt es über 1.000 ambulante Hospizdienste mit mehr als 50.000 ehrenamtlich Tätigen. Viele davon engagieren sich ohne Förderung in Hospizvereinen. Und es gibt Stiftungen, die von Menschen gegründet wurden, die selbst einen großen Verlust, etwa den Tod des eigenen Kindes, zu beklagen haben. Viele dieser betroffenen Familien geraten physisch, psychisch, aber auch finanziell an ihre Grenzen. Für sie fordern wir in unserem Antrag eine Ausweitung des Entlastungsbudgets.


Den Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben in häuslicher Umgebung haben auch Erwachsene. Für sie gibt es eine spezielle ambulante Palliativversorgung mit einem eigenen Fallmanagement. Ein solches Fallmanagement sollte auch für Menschen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege betreut werden, über eine entsprechende Anpassung des SGB V möglich gemacht werden. Abschließend fordern wir eine flächendeckende und möglichst kleinteilige Versorgung mit Palliativstationen an den Krankenhäusern, da derzeit nur 17 Prozent der Häuser über eine solche verfügen.

# Video der Rede