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Notfallversorgung muss reformiert werden

In dieser Woche haben wir in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung beraten. In meiner Rede habe ich betont, wie dringend eine solche Reform nötig ist. Seit vielen Jahren sind Lücken in der ambulanten Versorgung, Fehlsteuerungen bei den stationären Notaufnahmen, eine nicht auskömmliche Finanzierung und eine vielfach nicht funktionierende Koordinierung mit den Rettungsdiensten zu beklagen. Aus diesem Grund hatte bereits Anfang 2020 das damals unionsgeführte Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der eine sog. integrierte Notfallversorgung vorsah. Leider stellt der nun vorgelegte Gesetzentwurf von Minister Lauterbach keine wirkliche Verbesserung gegenüber der damaligen Vorlage dar - in einigen Punkten ist er sogar eher ein Rückschritt. So wurden die von den Reformplänen betroffenen Akteure aus dem Gesundheitswesen mal wieder nicht in den Beratungsprozess eingebunden, sondern sollen bei der praktischen Umsetzung quasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

 

Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte: Bei Krankenhausstandorten, an denen kein Integriertes Notfallzentrum erhalten werden soll, müssen dann möglicherweise die niedergelassenen Ärzte die Lücken füllen. In Krankenhäusern sollen Leistungen der zentralen Einschätzungsstelle vergütet werden, die der digitalen Einschätzungsverfahren jedoch nicht. Auch die Planungshoheit der Länder bei der Krankenhausplanung wird ignoriert: So sollen über die Standorte Integrierter Notfallzentren nicht mehr die Planungsausschüsse der Länder entscheiden, sondern die Landesausschüsse. Das Gleiche gilt, trotz Zuständigkeit der Länder, für die Reform des Rettungsdienstes. Hier werden zentralistische Vorgaben gemacht, wodurch flexible Lösungen vor Ort unterbunden werden. Auch die Finanzierung der Reform bleibt vage: Im Bereich der Krankenhäuser soll diese wohl über den Strukturfonds II erfolgen – welcher jedoch 2024 ausläuft – und dann in den Transformationsfonds des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes übergehen. Fazit: Bei den von Minister Lauterbach vorgelegten Vorschlägen für die Notfallversorgung besteht für die weiteren parlamentarischen Beratungen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, wenn die dringend notwendige Reform am Ende ein Erfolg werden soll.

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