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Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland

Mit ihrer im Sommer eingeführten Turboeinbürgerung bei der Staatsbürgerschaftsreform wollte die Ampel Fachkräfte gewinnen. Tatsächlich profitieren andere davon, nämlich Asylbewerber. Hier wird die falsche Gruppe bevorzugt. Denn Asylbewerber können nun nach Ankunft, Antragstellung und Anerkennung bereits nach drei Jahren in die deutsche Staatsbürgerschaft hineinwachsen. Das ist ein echter Turbo Boost. Diesen Boost gibt es so noch nicht einmal für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Diese müssen erst eine Niederlassungserlaubnis vorweisen, bevor sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.

 

Sinn und Zweck des humanitären Aufenthaltsrechts und Grundidee der Genfer Flüchtlingskonvention ist jedoch ein befristeter Schutz auf Zeit. Die Ampel muss diese Regelung richtigerweise für alle Flüchtlinge, die hier Schutz finden, treffen. Deswegen wollen wir als CDU/CSU, dass die Frist zur Einbürgerung erst dann zu laufen beginnt, wenn jemand einen verfestigten Aufenthalt zu einem anderen Aufenthaltszweck hat, etwa Arbeit, und nicht schon dann, wenn noch der vorläufige Flüchtlingsschutz besteht.

 

Das Problem hat erst die Ampel-Regierung geschaffen durch eine Verkürzung der Frist zur Einbürgerung auf fünf bzw. drei Jahre. Bei acht bzw. sechs Jahren, wie es ursprünglich im Recht geregelt war, gab es dieses Problem nicht, da man nach in der Regel acht Jahren von einer Verfestigung des Aufenthalts sprechen kann. Das ist bei fünf Jahren nicht der Fall.

 

 

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist der höchste Ausdruck dessen, dass man wirklich Teil unserer Gesellschaft geworden ist, und damit eine Anerkennung. Und sie wird auf ewig verliehen. Deswegen darf man sie nicht so leichtfertig und undifferenziert vergeben, wie es die Ampel tut.

 

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