Axel Müller
Bei der abschließenden Debatte um den Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes der Bundesregierung hat sich in dieser Woche mal wieder exemplarisch die Arbeitsweise der Ampelkoalition
gezeigt: Erst werden sinnvolle parlamentarische Vorlagen der Union abgelehnt, um dann deutlich später einen ähnlichen Gesetzentwurf vorzulegen, der jedoch wichtige Regelungen schuldig bleibt.
Bereits im Frühjahr 2022 hatte der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Errichtung von sogenannten Commercial Courts gestartet. Danach sollte den
Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, an einem Oberlandesgericht als einziger Instanz einen oder mehrere Senate einzurichten, die Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem
Streitwert von über 2 Millionen Euro betreffen. Der Hintergrund des Vorhabens: Eine Instanz spart den Parteien eines Rechtsstreits Zeit und Geld.
Im November 2022 zog die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag nach, der einerseits die Vorschläge des Bundesrates aufgriff, sie aber andererseits dahingehend erweiterte, dass auch für die
Landgerichte die Möglichkeit existieren müsse, neben den Commercial Courts spezielle Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, wenn der Streitwert unter 2 Millionen Euro liegt. In
einem weiteren Antrag forderten wir damals einen Verfahrenskalender mit einem strukturierten Ablauf und mahnten eine Anpassung des für internationale Verträge nicht passenden AGB-Rechts an. Die
Ampelkoalition hatte dann im Frühjahr 2023 beide Anträge mit ihrer Mehrheit abgelehnt, da man angeblich zwischenzeitlich einen eigenen Gesetzentwurf in Vorbereitung habe, welcher insbesondere
wichtige Änderungen im AGB-Recht enthielte. Man benötige aber noch Zeit, ganz nach dem Motto „Gut Ding will Weile haben“.
Der jetzige Gesetzesentwurf der Bundesregierung kam dann schließlich im Oktober 2023, also ein Jahr nach den Initiativen von Bundesrat und Unionsfraktion. Wesentliche Neuerungen gegenüber den
Vorschlägen von Bundesrat und Unionsfraktion sind darin nicht enthalten. Er konkretisiert den Anwendungsbereich für Commercial Courts und reduziert den Eingangsstreitwert auf über 500.000 Euro.
Eine AGB-Reform lässt er jedoch vermissen. Und dies, obwohl in einer vorangegangenen öffentlichen Anhörung fast alle geladenen Sachverständigen eindringlich gefordert hatten, diese Reform
zusammen mit der Einführung der Commercial Courts umzusetzen. Fazit: Die Ampelkoalition hatte über ein Jahr Zeit, liefert aber mal wieder nur Stückwerk ab.
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