Axel Müller
In dieser Woche hat der Bundestag sich abschließend mit unserem Antrag zur Bekämpfung von Kinderehen befasst sowie über den von der Ampel-Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz
Minderjähriger bei Auslandsehen abgestimmt. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass der Regierungsentwurf lediglich eine Minimallösung darstellt, um den Schutz der betroffenen Kinder zu
gewährleisten. Bereits 2017 hatte der Bundestag beschlossen, dass in Deutschland eine Ehe unwirksam ist, wenn eine Partei bei der Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war und zwar auch dann,
wenn die Ehe im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen worden sein sollte. Im Frühjahr 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlage der Eheunwirksamkeit bei
Minderjährigenehen in Art. 13 EGBGB für unvereinbar mit Art. 6 GG erklärt und dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.06.2024 Abhilfe zu schaffen.
Die Bundesregierung hat in ihrem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf eine Regelung für die Unterhaltsansprüche vorgenommen und ein Verfahren geregelt, wie die Ehe bei Erreichen der Ehefähigkeit
beider Partner nachträglich Gültigkeit erlangen kann. Auf weitere Rechtsfragen, die sich aus der Eheunwirksamkeit ergeben, etwa für das Erbrecht oder das Abstammungsrecht von gemeinsamen Kindern,
gibt der Gesetzesentwurf jedoch keine Antworten. Bereits im Rechtsausschuss war deutlich geworden, dass es innerhalb der Ampel-Koalition nur einen Minimalkonsens gab. Auf mehr konnte man sich
unter den drei Koalitionspartnern auch nach über einjähriger Beratung schlichtweg nicht einigen.
Um dem Erfordernis weiterer Rechtsklarheit durch aus unserer und sachverständiger Sicht erforderliche Regelungen Rechnung zu tragen, hatte die Union einen entsprechenden Entschließungsantrag
vorgelegt. Für uns steht fest: Eheschließungsfreiheit besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine autonome, selbstbestimmte Entscheidung handelt und nicht, wenn die Ehe auf Druck der
Eltern eines oder beider Ehepartner zustande gekommen ist. Bei Minderjährigen ist aufgrund ihrer Entwicklung besondere Vorsicht geboten. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten
bleiben.