Moritz Oppelt
In der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, am Mittwoch, 15. Mai 2024, debattierte der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 20/10859) zur „Zur Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes“. Für die Unionsfraktion habe ich in der Debatte deutlich gemacht, dass, trotz vollmundiger Ankündigungen der Vertreter der Ampel-Fraktionen, die vorgelegte Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes keine Entlastung, sondern vielmehr eine Mehrbelastung für Unternehmen, Kommunen und Vereine bedeute.
Denn, wenn wir als Bundestagsabgeordnete alle in unseren Wahlkreisen unterwegs sind, bzw. es zumindest sein sollten und dort mit den Unternehmen, den Bürgermeister oder den Vereinsvorsitzenden
sprechen und sie fragen, was sie am meisten beschäftigt und wo sie den dringendsten Handlungsbedarf sehen: Dann sagen sie immer wieder: „Diese Bürokratie und der Datenschutz.“
Gerade letzte Woche saß ich wieder mit einem meiner Bürgermeister zusammen – eine kleine Gemeinde mit einem kleinen Rathaus. Das Büro hat drei Zugangstüren. Der Brandschutz sieht vor, dass das
Büro im Ernstfall als Fluchtweg nutzbar sein muss und deswegen alle drei Türen offenstehen müssen. Für den Datenschutzprüfer der höheren Ebene, der kürzlich zur Inspektion vorbeikam, war das ein
völlig untragbarer Zustand. Also erging die Vorgabe, dass die Türen nicht nur geschlossen, sondern immer verschlossen werden müssen, wenn der Bürgermeister sein Büro verlässt.
Jetzt ist dieser Bürgermeister zum Glück mit einem gesunden Menschenverstand ausgestattet deswegen wird im Brandfall dort auch zukünftig niemand zu Schaden kommen. Aber gerade im ehrenamtlichen
Bereich führen solche Unklarheiten zu einer tiefsitzenden Frustration und Resignation. Diese Ehrenamtlichen, aber auch die Verwaltungen und Unternehmen in Deutschland erwarten von der Ampel, dass
Datenschutz in Deutschland wieder realitätsnah, nachvollziehbar und klar geregelt wird.
Die Antwort der Ampel-Regierung auf dieses brennende Bedürfnis der Menschen im Land ist allerdings der vorgelegte Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf soll die Konferenz der unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder institutionalisieren und so für weniger Bürokratie und mehr Einheitlichkeit sorgen. Die erhoffte Harmonisierung der Auslegung des
Datenschutzes zwischen Bund und Ländern bleibt allerdings aus.
Die Änderungen beim Scoring-Prozess sind prinzipiell nicht falsch, aber eben auch kein Durchbruch. Selbst der Deutsche Anwaltsverein sagt, dass der Gesetzentwurf der Ampel eine herbe Enttäuschung
ist. Das sind diejenigen, die mit Beratung zum Datenschutz normalerweise Geld verdienen. Aber selbst diese Anwälte sagen: Es geht so nicht weiter.
Nach unserer Auffassung müsste die Ampel in dieser dramatischen Lage diese Gesetzesänderung nutzen, um sich einmal Gedanken über eine grundlegende Reform des Datenschutzes in unserem Land zu
machen. Eine grundlegende Reform, die das deutsche Datenschutzniveau auf das europarechtliche zwingend notwendige reduziert, die Zahl der Akteure verringert und nicht noch weitere Institutionen
und Akteure auf diesem ohnehin schon unübersichtlichen Terrain erzeugt.
Leider muss man sagen: Diese Chance hat die Ampel in dieser Sitzungswoche verpasst. Diese Koalition hat offensichtlich nicht nur beim Haushalt, sondern auch beim Datenschutz nicht die Kraft,
echte und spürbare Reformen anzugehen.
Das ist für uns als Opposition schon lange kein Grund zur Freude mehr, das ist schlecht für uns alle und schlecht für unser Land.
Den Gesetzentwurf haben wir deshalb in erster Lesung abgelehnt.
# Video der Rede