Digitalisierung im Gesundheitswesen schneller voranbringen

Diana Stöcker

 

Die Digitalisierung prägt unseren Alltag in allen Lebensbereichen. Auch im Gesundheitswesen ist die Digitalisierung notwendig, um die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern. "Die jeweiligen Zielrichtungen des in dieser Woche verabschiedeten Digital-Gesetzes sowie des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sind deshalb im Grundsatz zu begrüßen. Die Grundlagen dafür haben wir bereits in den vier Jahren vor der letzten Bundestagswahl gelegt", stellte Diana Stöcker, Abgeordnete aus dem Wahlkreis Lörrach-Müllheim, in ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages fest. Beide Gesetze blieben jedoch in der konkreten Umsetzung an wichtigen Stellen hinter den berechtigten Erwartungen und Forderungen im Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zurück.

Beispiel E-Rezept: Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept Pflicht. Seit 1. Juli dieses Jahres sollen Versicherte bereits die Option haben, anstelle eines Papierrezeptes ein Digitales zu erhalten. Soweit die Theorie. In der Praxis ist es leider immer noch so, dass ein Papierrezept meist schneller ausgestellt wird als ein Digitales. "Das zeigt, dass zur Digitalisierung im Gesundheitswesen eben nicht nur Gesetze gehören, sondern auch die Technik, die anwenderfreundlich und effizient funktionieren muss und natürlich der Mensch, der die Technik nutzen will und es auch tut", mahnte die direkt gewählte Abgeordnete Diana Stöcker an.

Beispiel elektronische Patientenakte: Die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherte bringt dem Gesundheitswesen einen Digitalisierungsschub. Gesundheitspolitikerin Diana Stöcker: "Dafür braucht es jedoch eine stabile Software, damit es nicht zu Abstürzen kommt, und die Arztpraxen genervt in ihren alten Systemen arbeiten. Es braucht eine Vergütung für das Einpflegen der Daten und es braucht Klarheit, wer auf welche Daten zugreifen kann. Patientinnen und Patienten müssen die Hoheit über ihre Daten behalten!" Gerade für Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sei es wichtig, dass sie darauf vertrauen könnten, dass nicht jede Ärztin, jeder Arzt Einsicht in den Krankenverlauf hat. Und bei Missbrauch brauche es ein klares automatisches Meldesystem mit klar formulierten Sanktionsmöglichkeiten, so wie wir es aus Dänemark kennen.

Mit dem Digitalgesetz sollen beispielsweise Sprechstunden und probatorische Sitzungen in der Psychotherapie per Video ermöglicht werden wie dies auch in der Covid-19-Pandemie als Ausnahmeregelung möglich war. Es hat sich in der Praxis bewährt, um besondere Lebenslagen flexibel zu überbrücken. Den grundsätzlichen Mangel an Therapieplätzen wird es aber nicht beheben. Denn die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut benötigt für seine Sprechstunde genau gleich viel Zeit wie in Präsenz. "Es ist sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, aber die Wahlmöglichkeit der Patientinnen und Patienten von Video- oder Präsenzterminen oder einer Kombination von beidem muss dabei entscheidend sein. Letztendlich hängt es von der individuellen Krankheitsgeschichte ab", so Stöcker, auch Berichterstatterin für mentale Gesundheit in der CDU/CSU-Fraktion.

Fazit von Diana Stöcker: "Ein ordentlicher Aufschlag, aber noch genügend Luft nach oben! Wir hätten es uns weitgehender vorstellen können! Und schließlich wird die die Umsetzung entscheidend sein."

 

# Video der Rede