Moritz Oppelt
In dieser Sitzungswoche debattierte der Bundestag unseren Antrag „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich
der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren“ (Drucksache 20/9495). Im November 2016 einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“
zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Hierfür rief das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Programm „Polizei 2020“ ins Leben, welches
inzwischen unter dem Titel „P20“ firmiert. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur besteht darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher
zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können.
Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch stand auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des
US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen. „VeRA“ basiert auf der Big-Data-Software „Gotham“ von Palantir Technologies, die bereits von den Polizeien der Länder
Hessen und Nordrhein-Westfalen in Form der Programme „HessenData“ und „DAR“ genutzt wird. Die Software „Bundes-VeRA“ sollte nun dazu beitragen, die Analysefähigkeit der Polizeibehörden von Bund
und Ländern zu verbessern, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Doch dann kam Bundesinnenministerin Nancy Faeser ins Amt und durchkreuzte die Pläne: Denn obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyse-Programms unter Leitung der Union
zuvor ausdrücklich unterstützt hatte, entschied Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun Anfang Juli 2023, dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Einführung der Analyse-Plattform
„Bundes-VeRA“ zu untersagen. Begründung: Anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ soll nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden soll.
Die Ampel hat wohl noch nicht ganz verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht und deshalb habe ich zunächst anhand eines simplen Vergleichs versucht deutlich zu machen, wie die
Bundesinnenministerin hier agiert.
Man stelle sich vor, wir müssten für unsere Polizei nicht irgendeine Software anschaffen, sondern ganz normale Polizeiautos. Und jetzt gibt es hier mehrere Anbieter. Ein Anbieter bietet uns
Fahrräder an. Ein anderer einen Prototypen eines Autos, der allerdings bisher nicht über die Konzeptionsphase hinausgekommen ist. Und ein dritter Anbieter bietet ganz normale Autos an,
funktionierende Autos, Autos, die bereits in der Landespolizei erprobt und im Einsatz sind. Für welchen Anbieter würde die Ampel sich entscheiden?
Richtig ist, für keinen der drei. Aufgrund von Sicherheitsbedenken und Verschwörungstheorien gegen den Anbieter entscheidet sich die Ampel dafür, dass die Polizei ihre Autos einfach selber bauen
soll.
Im konkreten Fall geht es nun aber nicht um Polizeiautos, sondern um eine Software, die es uns ermöglichen soll, Polizeieinsätze zu dokumentieren, zu analysieren und zu leiten. Mit dieser
Software können verschiedene Polizeidatenbanken gleichzeitig durchsucht und so in Ermittlungsverfahren Querverbindungen sichtbar gemacht werden – besonders hilfreich ist dies im Übrigen bei
Ermittlungen gegen rechtsextremistische Straftäter. Eine Software, die die Sicherheitsbehörden des Bundes in der heutigen Zeit genau so dringend benötigen wie Autos.
Und es gibt tatsächlich eine einzige Software am Markt, die genau das leisten kann. Eine einzige Software, die bereits von den Landespolizeien in Hessen und Bayern geprüft wurde und dort
erfolgreich im Einsatz ist.
Und jetzt kommt Bundesinnenministerin Nancy Faeser und untersagt aus heiterem Himmel den Sicherheitsbehörden des Bundes die Nutzung eben dieser Software. Und wie im Beispiel ist ihr
Lösungsvorschlag: Der Bund soll in eigener Regie ein ähnliches, gleich funktionierendes Produkt selbst entwickeln, möglicherweise selbst programmieren.
Es ist eine absurde Debatte, wie sie nur von der Ampel in Berlin geführt werden kann und für die die Menschen auch überhaupt kein Verständnis haben. Eine Debatte, die nur so vor
antiamerikanischen Ressentiments strotzt und völlig faktenfrei geführt wird.
Und es ist wieder einmal eine Debatte über ein Verhalten der amtierenden Bundesinnenministerin, das sich nun als völlig widersprüchlich entlarven sollte: Aktuell befindet sich die hessische SPD
mit ihrer Landesvorsitzenden und gescheiterten Spitzenkandidatin Nancy Faeser an der Spitze in Koalitionsverhandlungen mit der hessischen CDU in Wiesbaden zur Bildung der neuen Landesregierung.
Und hier hat die Hessen-SPD der Weiterverwendung von „HessenData“ in den Sondierungen mit der Union bereits zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Bundesregierung und Bundesinnenministerin Faeser aufgefordert, schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform
„Bundes-VeRA“ zu genehmigen und damit die Entscheidung vom Juli 2023 zu revidieren, mit welcher die Hausleitung des BMI dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Nutzung der „Bundes-VeRA“
untersagt hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Frau Faeser auf, die Sicherheitsbehörden des Bundes nicht weiter im Dunkeln tappen zu lassen , sondern es zu ermöglichen, dass mit einer gemeinsamen
Plattform „Bundes-VeRA“ Licht ins Dunkel gebracht werden kann und den Ankündigungen für ein verbessertes Handwerkszeug zur Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität auch
endlich konkrete Taten folgen zu lassen.