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Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes

Hermann Färber

 

Im vergangenen Jahr hat die EU eine Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erlassen. Sie soll zu mehr Transparenz führen. Mit der Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes ist diese Reform jetzt 1:1 in nationales Recht umgesetzt worden.

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)  im Internet die Empfänger von EU-Zahlungen aus der 1. und 2. Säule der GAP. Mit anderen Worten: welche Landwirte wie viel Geld erhalten.
Künftig sollen nun weitere Informationen veröffentlicht werden.  Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU-Geldern und kofinanzierten Beträgen in der 2. Säule. Neu ist auch, dass Holdingstrukturen sichtbar gemacht werden sollen. Wenn der oder die Empfänger der GAP-Zahlungen einer Unternehmensgruppe angehören, soll jetzt auch das Mutterunternehmen veröffentlicht werden müssen.

Das ist von Belang, weil große Agrarholdings, wie Lebensmittelkonzerne oder Möbelhersteller über ihre Tochterfirmen jährlich EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe erhalten. Diese Geschäfte mit Boden und landwirtschaftlichen Agrarstrukturen erhalten mehr Transparenz, während sich der bürokratische Aufwand in Grenzen hält. Deshalb haben wir dem Gesetz zugestimmt.

Im Rahmen der GAP-Thematik, habe ich in der Debatte auf eine weitere dringende Problematik hingewiesen: Eines der 9 Ziele der GAP war der Punkt „Bürokratieabbau“.  Was gut gemeint war, hat sich nun in der Umsetzung jedoch als Bürokratiemonster und praxisfern entwickelt. Es ist das ganze Gegenteil. Die Einhaltung der derzeitigen Anforderungen ist weder auf den Betrieben noch in den Behörden leistbar und muss dringend reformiert werden mit mehr Praktikabilität und Praxisnähe. Landwirtschaft muss sich an den Bodenverhältnissen, an der Witterung und an den Kulturen orientieren und nicht am Kalender.

 

# Video der Rede