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Selbstbedienungsmentalität der Ampel gestoppt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umnutzung von Corona-Mitteln für den Klimaschutz ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Einer Aushöhlung der Schuldenbremse, schuldenfinanzierten Sondervermögen und Haushaltstricksereien wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.

 

Die Entscheidung aus Karlsruhe ist dagegen keine Absage an Klimaschutz. Klimaschutz und solider Finanzhaushalt sind zwei Seiten derselben Medaille: Die Bewahrung von Wohlstand, Frieden, Sicherheit und einer lebenswerten Umwelt können nur mit soliden Staatsfinanzen langfristig gelingen. Die Schuldenbremse ist Nachhaltigkeit in Verfassungsrecht. Deshalb plädieren wir dafür, die Prestigeprojekte der Ampel einem Realitätscheck zu unterziehen statt immer neue nicht umsetzbare Projekte ins Leben zu rufen.