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Fördern und Fordern – Arbeit als Integrationsmotor

Nina Warken | Alexander Throm

 

Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Alexander Throm und Nina Warken, Berichterstatterin für Integration, sprachen am Donnerstag zum Unionsantrag „Arbeitsmarktintegration Schutzberechtigter voranbringen – Gemeinnützige Integrative Dienste einführen“.

 

Klar ist: Integration gelingt am besten durch Arbeit. Tatsache ist jedoch auch, dass 45 Prozent der anerkannt Schutzberechtigten aus den Hauptherkunftsländern, insbesondere Syrien, Irak und Afghanistan, zwar erwerbsfähig, tatsächlich aber nicht erwerbstätig sind. Rund 587 000 dieser anerkannt Schutzberechtigten leben teilweise seit Jahren von Hartz IV, heute Bürgergeld.

 

Alexander Throm betonte, dass die Politik diese Gruppe ganz besonders in den Fokus nehmen müsse: „Sie müssen mit dem Tag des positiven Asylbescheids eine Arbeitsgelegenheit angeboten oder zugewiesen bekommen. Parallel zu den Integrationskursen und Sprachkursen, die wir heute schon durchführen, müssen wir – ebenfalls verpflichtend – gemeinnützige integrative Dienste als weiteren Baustein hinzufügen: morgens Sprachkurs, nachmittags den Park pflegen.“

 

Aus der Ampel-Koalition ist immer wieder der Mythos zu hören, Schutzberechtigte dürften nicht arbeiten, da es „Arbeitsverbote“ gebe. Hierzu Throm: „Das ist aus ideologischen Gründen verbreiteter Unsinn. Alle Flüchtlinge, die zu uns kommen – mit zwei kleinen Ausnahmen – dürfen heute nach drei Monaten arbeiten. Unser Problem sind nicht diejenigen, die in den ersten drei Monaten nicht arbeiten dürfen. Unser Problem sind diejenigen, die auf Dauer hier sind, anerkannt schutzberechtigt sind und dennoch nicht arbeiten, obwohl sie erwerbsfähig sind. Hier wollen wir als CDU/CSU ansetzen und die Integration in unsere Gesellschaft um ein praktisches Element ergänzen.“

 

Nina Warken wies darauf hin, dass Integration „keine Einbahnstraße“ sei. Schon im Gesetz werde von „Fördern und Fordern“ gesprochen. Sie sei davon überzeugt, dass der Antrag für die anerkannt Schutzberechtigten ein wichtiger Schritt zur Heranführung an eine Ausbildungsstätte oder in den Arbeitsmarkt sein kann, wenn das Integrationsprogramm um ein zusätzliches Integrationsmodul mit verpflichtenden Tätigkeiten ergänzt wird. „Das ist auch der Unterschied zum Beispiel zu Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, die nicht verpflichtend waren“, stellt Warken klar.

 

Zum Ende ihrer Rede richtete Warken das Wort nochmal direkt an die Abgeordneten der Ampel: „Ich weiß nicht, wo Sie sich sonst außerhalb des Plenarsaals aufhalten; aber wenn wir in unseren Wahlkreisen sind, dann fragen uns die Menschen schon, warum so viele Menschen hier im Land sind, die ein Bleiberecht haben, die arbeiten könnten, es aber nicht tun. Das tun wir mit unserem Antrag. Und ich bitte Sie, sich mit diesem Thema mal ernsthaft auseinanderzusetzen.“