Nina Warken
Am Donnerstagabend ging es im Plenum um die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes, die auf Grund eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2021 notwendig geworden ist. Die daraufhin geänderte Verwaltungspraxis hatte zur Folge, dass es zu einer Vielzahl an Ablehnungen und schließlich zu einem Bearbeitungsstopp gekommen ist. Für die vielen betroffenen Menschen – gerade auch für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Russischen Föderation und aus der Ukraine – bedeutet das eine unbillige Härte und einen erneuten Schicksalsschlag. „Gerade deshalb ist es angezeigt, schnell eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg zu bringen – das haben wir als Union und das haben die Verbände gefordert“, bekräftigte Nina Warken MdB. Die Art und Weise, wie die Ampel hier vorgegangen ist, ist nicht tragbar. Das machte Nina Warken unmissverständlich deutlich: „Es handelt sich nicht um ein Gesetz mit schwierigem Regelungsgehalt oder hohem Begründungsaufwand. Gleichwohl haben Sie Monate gebraucht, uns endlich etwas vorzulegen. Und wenn wir dann hören, dass dies nicht der Schwierigkeit des Sachverhalts geschuldet ist oder der Klärung der inhaltlichen Fragen, sondern schlicht Machtspielen innerhalb der Regierungsfraktionen, dann ist das noch weniger tragbar. Es ist verantwortungslos und wird den betroffenen Menschen nicht gerecht, dieses Gesetz als schlichte Verhandlungsmasse zu sehen.“ Höchste Zeit also, dass den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern durch die dringend erforderliche Gesetzesänderung endlich geholfen wird. „Wir als Union werden uns im parlamentarischen Verfahren konstruktiv einbringen – im Sinne der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.“