Von Thomas Bareiß und Felix Schreiner
Die Einigkeit der Bundesregierung bei der Cannabis-Legalisierung würde man sich auch gerne in der Verkehrs- und Mobilitätspolitik wünschen. Die Ampel einigt sich für den Bundeshaushalt 2024 nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Fehlanzeige bei der Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, was zum Beispiel Förderprogramme zum Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge anbelangt. Fehlanzeige bei der Planbarkeit für die Industrie, was beispielsweise schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren betrifft. Ebenso Fehlanzeige beim Worthalten bei den Taten: Die Mautmehreinnahmen fließen – entgegen den Versprechungen des Bundesverkehrsministers – nicht vollständig in den Verkehrsetat.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat seit Jahren die größte Investitionssumme. Die klassischen Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße müssen in der Fläche instandgesetzt, digitalisiert und an entscheidenden Stellen ausgebaut werden kann. Die im Regierungsentwurf avisierten rund 3 Mrd. Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln, wovon rund 2,5 Mrd. Euro auf die Schiene, 500 Mio. Euro auf die Bundesautobahnen und rund 350 Mio. Euro auf die Bundeswasserstraßen entfallen sollen, gleichen jedoch nicht einmal die Steigerungen beim Bauen, bei den Rohstoffen und beim Personal der vergangenen Jahre aus. Inflationsbereinigt sinken – bereits zum dritten Mal unter der Ampel-Regierung – die Investitionsmittel für das Bundesverkehrsnetz. Nur wenig geblieben ist von den Ankündigungen im Schienenbereich, insbesondere was die Hochleistungskorridore der Deutschen Bahn betrifft. Die Mittel decken gerade mal ein Drittel der notwendigen Investitionen für 2024 ab.
Trotz schwächelnder Wirtschaft belastet die Bundesregierung die ganze Logistik- und Güterbranche mit einer Erhöhung der Lkw-Maut. Das bedeutet ab 1. Dezember eine sprunghafte Mehrbelastung und fast Verdoppelung um über 7 Milliarden Euro, ein solch dramatischer Anstieg der Belastung ist beispiellos und hat es im Verkehrsbereich noch nicht gegeben. Dies ist umso ärgerlicher, da die erzielten Mehreinnahmen nur mit einem kleinen Teil dem Verkehrsbereich zurückfließen. Über 4 Milliarden werden zweckentfremdet und fließen in andere Töpfe. Damit wird der bisher geltende Grundsatz der Haushaltsklarheit und die Regel, dass Einnahmen aus der Maut auch wieder dem Verkehr zugutekommen sollen, verletzt. Die Sanierung von Straßen und Brücken hätten die Gelder aus der Maut dringend gebrauchen können.
Darüber hinaus verschläft der Verkehrsminister wichtige Zukunftsprojekte und schafft es beispielsweise nicht, gute und passende Förderprogramme auf den Weg zu bringen. Ein Beispiel: Die Zahl von 15 Millionen E-Autos bis 2030, immerhin das Ziel der Bundesregierung, ist bei anhaltend rückläufigen Verkaufszahlen nicht zu schaffen.
Wenn wir mehr im Verkehrsbereich investieren wollen, dann müssen wir auch darüber diskutieren, wie wir privates Kapital in den Verkehrsbereich bekommen. Eine Möglichkeit besteht im Ausbau und der Erweiterung von ÖPP-Projekten. Auch dies werden wir in den parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2024 nochmals zum Gegenstand der Debatten machen.