Thomas Bareiß, Felix Schreiner
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich debattiert. Damit ist die
Ampel-Koalition bei diesem so wichtigen Thema nach einer quälend langen Hängepartie einen Schritt weitergekommen. Der monatelange Streit innerhalb der Koalition hat dem schnellen Ausbau der
Infrastruktur geschadet. Der Entwurf ist das Ergebnis des kleinsten gemeinsamen Nenners dieser Regierungskoalition. Mehr noch: Die Grünen haben sich erfolgreich durchgesetzt, um Straßenbau zu
verhindern. Künftig wird es ein Vetorecht über das grün-geführte Bundesumweltministerium geben.
Der Gesetzentwurf ist überschaubar und wird nicht ausreichen, die Verkehrsnetze in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Es ist mehr als fraglich, ob die Maßnahmen in der Praxis Wirkungen
entfalten werden. Der Bundesverkehrsminister hat es nicht geschafft, die Systematik des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf den Verkehrsbereich zu übertragen. Dabei unterstreicht die vom
Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebene Verkehrsprognose 2051 den Handlungsbedarf, unser Verkehrsnetz grundlegend zu sanieren und dort auszubauen, wo dies notwendig ist. Wir werden die
nächsten zwei Jahrzehnte steigenden Güterverkehr auf Straßen und Schienen haben. Ein Fakt, der von dieser Bundesregierung vollkommen ignoriert wird.
Was in dem Ampel-Entwurf des Weiteren auffällt, ist, dass die Bundesregierung erneut die Wasserstraßen vergisst. Erst werden die Mittel im laufenden Haushaltsjahr für die Wasserwege drastisch
gestrichen, dann fehlen sie im jetzt vorliegenden Genehmigungsbeschleunigungsgesetz. Mit dieser Politik erreichen wir keine Verlagerungseffekte. Damit leistet die Ampel dem Klimaschutz einen
Bärendienst!
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fehlt uns der große Wurf. In den anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir Vorschläge unterbreiten, um Beschleunigungspotentiale zu heben. Dazu gehören die
Einschränkung des Verbandsklagerechtes, die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung, die Wiedereinführung der materiellen Präklusion und weitere Reformen bei Planfeststellungsverfahren,
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Vergaberecht.
# Video der Rede von Thomas Bareiß