Nicolas Zippelius
Am 25. Mai 2023 fand die erste Lesung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes statt. Auch aus
digitalpolitischer Sicht ist der Gesetzesentwurf nicht zielführend. Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind dabei nicht als Gegensätze, sondern als zwei Seiten ein und derselben Medaille zu
verstehen. Mit diesem Gesetzesentwurf versäumt es die Bundesregierung, diese zentralen Leitlinien miteinander in Einklang zu bringen und bringt Bestimmungen für Rechenzentren auf den Weg, welche
für die Wettbewerbsfähigkeit des Digitalisierungsstandortes hinderlich sind.
Dies ist umso bedenklicher, als dass Rechenzentren elementare Bestandteile unserer digitalen Souveränität sind. Die Steigerung der Energieeffizienz und Abwärmenutzung sind dabei auch wichtige
Maßstäbe für den Rechenzentrumsstandort Deutschland und deren Bedeutung werden auch von den Akteuren entsprechend anerkannt sowie umgesetzt. Aber um dies zu gewährleisten, um Rechenzentren in
Deutschland langfristig zu halten und diese auch im internationalen Wettbewerb zu sichern, fehlt es insbesondere den Regelungen zur Energieeffizienz in Rechenzentren an Plausibilität, technischer
Machbarkeit, praktischer Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Stringenz. Sie gehen mehrheitlich an der Realität von Rechenzentren in Deutschland vorbei.
Beispielhaft dafür ist, dass die pauschalen Bestimmungen zur Abwärmenutzung im Gesetzesentwurf der Heterogenität des Rechenzentrumsstandort Deutschland nicht gerecht werden, dass die
Standortsuche insbesondere für neue Rechenzentren in Deutschland erschwert wird, dass zwar eine Abwärmenutzungspflicht für Rechenzentren mit dem Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wird, aber
die Stellung der entscheidenden Weichen für die Abnahme der Abwärme der Rechenzentren auf kommunaler Ebene und die Einbindung in die Wärmenetze durch die Bundesregierung noch auf sich warten
lässt. Mit dem Gesetzesentwurf werden zudem Eingriffe mit Blick auf den Stromeinkauf von Rechenzentren gefordert, ohne die Realitäten des deutschen Strommixes abzubilden. Der Gesetzesentwurf
sieht eine Vielzahl an weitreichenden, teilweise überlappenden Informations- und Berichtspflichten vor und droht zu einem wahren Bürokratiemonster zu werden.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren gilt es jetzt, die Defizite im Gesetzesentwurf auszuräumen und das Gesetz praxistauglich zu machen.