Diana Stöcker
Im Bundestag haben wir in dieser Woche den Antrag „Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der
Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden“ eingebracht. Diana Stöcker hat den Vertreterinnen und Vertretern der Ampel in ihrer Rede zum Antrag die Realität vieler Beschäftigter in
der Pflege aufgezeigt: Obwohl beispielsweise eine Pflegehilfskraft am gleichen Bett wie eine Pflegekolleg:in im Team arbeitet, hat sie keinen Pflegebonus bekommen. Pflegepersonal in
Dialysezentren, Pflegehilfskräfte für Auszubildende in Pflegehelfer- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre sowie für die entsprechend Beschäftigten in den Krankenhäusern, in denen weniger als
zehn Patientinnen und Patienten mehr als 48 Stunden behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden, sind leer ausgegangen. Diese Ungleichbehandlung darf nicht sein! „Die Pflege ist in
einer älter werdenden Gesellschaft eine Schicksalsfrage, für die diese Koalition den finanziellen Rahmen stecken muss“, so Stöcker. Entscheidungsverantwortung sieht anders aus!
Auch Wertschätzung sieht anders aus. Sie muss allen Beschäftigten gleichermaßen zugutekommen. Das Zusammenspiel aller Leistungsträger hat das Gesundheitswesen in der Pandemie stabilisiert. So hat
auch Minister Lauterbach am 24. November wörtlich im Plenum gesagt: „Es gibt durchaus Fälle, in denen jemand den Bonus nicht bekommt, obwohl er ihn verdient hat. (…) Wir haben den Bonus so
umgesetzt, wie es uns richtig zu sein schien. (…) Wenn es noch eine kleine Lücke geben sollte, dann gehen wir dem nach.“ Jetzt wäre die Chance dafür gewesen. Durch Zustimmung zu unserem Antrag
und Zahlung des Inflationszuschusses an die Leistungsträger im Gesundheits- und Rettungswesen, die den Coronabonus nicht erhalten haben. Es gibt kein Erkenntnisdefizit, sondern ein
Umsetzungsdefizit!