Maria-Lena Weiss
Deutschland hinkt im Vergleich zu seinen Europäischen Nachbarn beim Smart Meter-Ausbau hinterher. Intelligente Stromzähler sind zentrale Bausteine, die es braucht, um unser Energiesystem zu digitalisieren. Sie sorgen für Transparenz im Verteilnetz und tragen dazu bei, dass der gleichwohl erforderliche Netzausbau effizient dort erfolgen kann, wo es im Netz notwendig ist. Der Smart Meter-Ausbau wurde bisher durch das sehr bürokratische und komplexe Messstellenbetriebsgesetz ausgebremst, das im Jahr 2016 unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Kraft getreten ist. Deshalb ist es ri richtig, dass dieses Messstellenbetriebsgesetz so repariert wird, dass Bewegung in die Digitalisierung kommt. Dazu gehört beispielsweise der Wegfall der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Wegfall der Drei-Hersteller-Regel, die den Rollout bis jetzt verhindert haben. Dennoch muss der Gesetzentwurf noch an zentralen Stellen nachgebessert werden, denn der Smart-Meter-Rollout wird nur in Gang kommen, wenn er für diejenigen, die ihn umsetzen, wirtschaftlich darstellbar ist, wenn Komplexität verringert und Bürokratie abgebaut wird. Dazu gehört beispielsweise eine vereinfachte Zertifizierung von Smart Meter Gateways, ebenso eine Reduktion der umfangreichen Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers gegenüber den verschiedensten Akteuren. Informationspflichten, denen kein wirklicher Mehrwehrt entgegensteht. In die Kategorie: zu umständlich und veraltet reiht sich auch das Eichrecht ein. Nach geltendem Recht braucht es eine Erneuerung der Eichgültigkeit braucht, nur weil ein neues Update aufgespielt wird. Das Eichrecht in seiner jetzigen Form passt nicht zur Digitalisierung und muss im Zuge des Neustarts der Digitalisierung unmittelbar mit angepackt werden.