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Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Klaus Mack

 

In dieser Woche haben wir uns im Deutschen Bundestag mit einem Thema befasst, das in der Öffentlichkeit höchstens ein paar umweltpolitisch engagierten „Feinschmeckern“ bekannt sein dürfte. Doch das Nagoya Protokoll ist für den Schutz der genetischen Vielfalt von großer Bedeutung. 2010 hat sich die Staatengemeinschaft unter der Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel im japanischen Nagoya darauf geeinigt, die Nutzungsrechte am Genmaterial von Pflanzen und Tieren international vertraglich zu regeln. Der Grundsatz dieses Abkommens besagt, dass diejenigen, die etwas besitzen, vorher gefragt werden müssen, bevor man ihre genetischen Ressourcen nutzen möchte Wenn beispielsweise Unternehmen in Industriestaaten mit den genetischen Ressourcen anderer Länder Geld verdienen, müssen Sie diese Länder daran teilhaben lassen. Neben Ausgleichszahlungen geht es aber auch um die Beteiligung an der Forschung. So können afrikanische, asiatische und lateinamerikanische Staaten jetzt Zahlungen einfordern, weil aus den genetischen Ressourcen ihrer heimischen Pflanzen und Tiere Chemikalien, Kosmetika oder Medikamente in Europa produziert und verkauft werden.
Das Bundesumweltministerium ist seit dem Inkrafttreten des Nagoya Protokoll verpflichtet, den Bundestag jährlich über die Umsetzung der Inhalte dieser Vereinbarung in Deutschland zu unterrichten. Das Bundesamt für Naturschutz überprüft als Behörde des Umweltministeriums, ob und wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Regelungen des Protokolls einhalten. Als Berichterstatter der Union habe ich in meiner Rede am Beispiel der Pelargonium-Wurzel aus Südafrika gezeigt, wie die Vorteilsausgleichregelung des Protokolls bei uns funktioniert. Aus den Extrakten dieser Wurzel wird von einer deutschen Firma ein sehr erfolgreiches Erkältungsmedikament produziert. Der Verkauf dieser Wurzel bedeutet für die Bevölkerung vor Ort inzwischen eine wichtige Einkommensquelle, weil sie Gelder von dem Unternehmen bekommen.


Es ist daher ein gutes Zeichen, dass die Kontrolle zur Einhaltung des Protokolls durch das Bundesamt für Naturschutz mittlerweile eingespielt ist. Doch es gibt auch Kritik in dem Bericht. Bei zahlreichen kontrollierten Einrichtungen und Akteuren ist wenig bis kein Bewusstsein für das Protokoll vorhanden, wie die Prüfer herausfanden. In puncto Information und Beratung besteht also noch großer Handlungsbedarf. Das macht der Bericht deutlich. Hier sollte das Bundesumweltministerium das Heft in die Hand nehmen und eine zielgruppengerechte Kampagne auf den Weg bringen.
Personalstellen dürften dafür genügend vorhanden sein.


Schließlich hat die Ampelkoalition den Stellenzuwachs beim Umweltministerium beibehalten. Und das obwohl der Bereich Klima auf einige andere Bundesministerien verteilt wurde. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ganz konkret etwas zur besseren Umsetzung des Protokolls zu tun.
Im Vorfeld der Weltnaturschutzkonferenz im Dezember 2022 im kanadischen Montreal wurde kritisiert, dass die Umsetzung des Protokolls zu kompliziert ist. Die Bürokratie wäre zu groß, die Vorteile für die Ursprungsländer zu klein. Die USA sind gar nicht dabei. Der gesamte Mechanismus ist aus Sicht der Kritiker reformbedürftig. Nun wurde in Montreal – für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durfte ich selbst vor Ort sein – dazu eine „offene Arbeitsgruppe“ beschlossen und ein „globaler Fonds“ vorgeschlagen. Die CDU/CSU-Fraktion wird die Bundesregierung daran messen, ob sie bis zur nächsten Weltnaturschutzkonferenz in der Türkei im Jahr 2024 dazu Erfolge vorweisen kann. Und zwar ohne einen weiteren Bürokratieaufbau. Das Nagoya Protokoll ist grundsätzlich ein gutes Instrument für eine gerechtere Welt. Die Welt muss aber auch bereit sein, insgesamt mitzumachen. Bereit zu sein, denjenigen zu fragen, dem etwas gehört. Und ihn am Erfolg gerecht zu beteiligen, wie ich abschließend betont habe.

 

# Video der Rede