Klaus Mack
Das Wolfsbestandsmanagement in Deutschland war diesen Mittwoch Thema der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Auf Veranlassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befragten die Mitglieder des
Umweltausschusses elf Expertinnen und Experten zum aktuellen Zustand der Wolfspopulation. Die Ansiedlung in den Regionen Deutschlands, die Zunahme des Bestandes auf deutschlandweit fast 2000
Tiere und die Probleme, die sich für Weidetierhalter wie Schafzüchter und Landwirte mit Rinder- und Pferdehaltung im Zusammenleben mit dem Wölfen ergeben, standen im Mittelpunkt der Debatte. „Es
wurde klargestellt, dass der Wolf bei uns längst keine bedrohte Art mehr ist, die in die stärkste Schutzkategorie fällt“, sagt der Abgeordnete Klaus Mack, Artenschutz-Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Folgen der Wolfsvermehrung gerade auch für Tierhaltung und Landwirtschaft zeitgen die Schilderungen der Experten. So seien allein 4.000 Weidetiere im Jahr 2020 gerissen worden. Bisherige
Schutzmaßnahmen wie Wolfsschutzzäune und der Einsatz von Hütehunden allein reichen nicht mehr aus. Die Wölfe passen sich den neuen Begebenheiten an.
Die Konsequenzen, die politisch jetzt getroffen werden müssen, sind eindeutig. Die Voraussetzungen sind längst gegeben, um den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Die EU hat den Mitgliedstaaten
Spielraum hierfür gegeben, wenn der günstige Erhaltungszustand gegeben ist. Das ist der Fall. Der Ball liegt in Berlin. Die Bundesregierung muss handeln. Die Verantwortung kann nicht weiter nach
Brüssel abgeschoben werden. Die Zeit der Romantisierung von Meister Isegrimm ist vorbei. Das Raubtier Wolf ist in zahlreichen Regionen eine Bedrohung für Tiere und Menschen. Die grün-roten
Tagträumer und Verniedlicher müssen das endlich anerkennen und die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ermöglichen. Die Balance zwischen Artenschutz des Wolfes und Schutz der Weidetiere muss wieder
hergestellt werden. Die Offenhaltung unserer schönen Kulturlandschaft in Deutschland ist sonst ernsthaft bedroht.