Christina Stumpp
In dieser Woche wurde der Entwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir für ein Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, das
sogenannte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Mit diesem Gesetz wird eine verbindliche Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs
eingeführt. Endverbraucher erhalten in Form von fünf verschiedenen Haltungsstufen eine Information über die Haltungsform der Tiere (Stall – Stall plus Platz – Frischluftstall – Auslauf/Freiland –
Bio).
Verpflichtend erfasst werden soll zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur frisches Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gemästet worden sind und im Einzelhandel, an der Bedientheke, auf dem
Wochenmarkt oder im Onlinehandel verkauft werden. Wenn sich eine Familie zu Weihnachten einen guten Braten gönnen will, weiß sie beim Einkauf künftig, unter welchen Bedingungen das Schwein
gemästet wurde. Sie weiß aber nicht, unter welchen Umständen das Ferkel geboren und aufgezogen wurde. Wurde es vielleicht im Ausland betäubungslos kastriert und anschließend importiert? Hat das
Schwein nach der Mast bei Transport und Schlachtung womöglich unnötig gelitten? Diese Fragen beantwortet die von Bundesminister Özdemir geplante Kennzeichnung nicht. Das schafft weder Transparenz
noch Verbrauchervertrauen.
In der vorliegenden Form ist der Entwurf Stückwerk und bedeutet keinen Mehrwert für landwirtschaftliche Tierhalter und Verbraucher. Die Beschränkung auf die Kennzeichnung von frischem
Schweinefleisch führt dazu, dass maximal 20 Prozent der Schweinefleischprodukte gekennzeichnet werden. Der gesamte Bereich verarbeiteter Produkte sowie der Außer-Haus-Verpflegung (Kantinen,
Mensen, Restaurants) wird nicht berücksichtigt.
Zudem werden bekannte und bewährte privatwirtschaftliche Systeme wie die "Initiative Tierwohl" durch die vorgesehene Form der Kennzeichnung in ihrer Existenz gefährdet. Die bei den
Verbraucherinnen und Verbrauchern schon hinreichend bekannte und akzeptierte Kennzeichnung mit den Stufen 1 bis 4 von haltungsform.de wird für frisches Schweinefleisch in der aktuellen Form
eventuell sogar überhaupt nicht mehr möglich sein, da das bisherige vierstufige System nicht weiterverwendet werden darf.
Hinzu kommt, dass unsere Landwirte gegenüber ausländischen Erzeugern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil erleiden, denn Fleisch aus dem Ausland muss nicht verpflichtend gekennzeichnet werden.
Die bisherigen privaten Tierwohlbemühungen werden so aus dem Markt gedrängt, das Tierwohlniveau in Deutschland wird in der Folge dramatisch sinken und ein großer Teil der Tierhaltung wird ins
Ausland verlagert. Auch die so wichtige Herkunftskennzeichnung ist immer noch nicht in Sicht. Denn nur damit weiß die Konsumentin verlässlich, ob sie beste und lückenlos kontrollierte Qualität
aus Deutschland auf den Teller bekommt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen 5x Deutschland von der Geburt bis zur Verarbeitung, sie wünschen sich eine umfassende Haltungs- und
Herkunftskennzeichnung überall, auch in der Gastronomie und in der Außer-Haus-Verpflegung.
Wir alle wollen den Umbau der Tierhaltung! Dazu braucht es aber nicht nur ein vollständiges Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das alle Wertschöpfungsstufen, alle Tierarten und alle
Vertriebskanäle umfasst, sondern zeitgleich auch eine Änderung des Bau- und des Immissionsschutzrechts und insbesondere eine langfristige, planbare und auskömmliche Finanzierung. Nur mit einem
Gesamtpaket wird der Weg zu mehr Tierwohl gelingen.
# Video der Rede