· 

Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür

Olav Gutting

 

Mit diesem Antrag wollen wir sicherstellen, dass es weiterhin eine vernünftige Balance bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt. Grund für die Befassung mit der Erbschaftsteuer sind die im Jahressteuergesetz der Ampel vorgesehenen Veränderungen beim Bewertungsgesetz, die zu einer empfindlichen Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Wohnungen, Häusern und Grundstücken führen können. Die steuerliche Neubewertung wird dazu führen, dass die seit 2009 unverändert gebliebenen Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in vielen Fällen nicht mehr ausreichen um Immobilien innerhalb der Familie steuerfrei zu übergeben. Deshalb fordern wir in unserem Antrag eine deutliche Erhöhung der Freibeträge, insbesondere bei Vererben und Schenken im Familienverbund.  


Eine gerechte Erbschaftsteuer ist ein wesentlicher Faktor in einer sozialen Marktwirtschaft. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass Maß und Mitte gehalten wird und Erben nicht finanziell überfordert werden. Nicht umsonst garantiert unser Grundgesetz in Art. 14 das Eigentum ebenso wie den Generationentransfer über das Erbrecht.


Wer baut als Privater, als Familienvater ein Haus, wenn er es später nicht in der Familie weitergeben kann? Oder wer investiert in den Bau dringend benötigten Wohnraum, wenn er absehen kann, dass  die Erben wegen einer überhöhten Besteuerung zum Verkauf des erschaffenen Miethauses genötigt werden? Wenn wir den Menschen die Möglichkeit nehmen, das teilweise über Generationen Erschaffene auf die nächste zu übertragen, nehmen wir Anreize für wirtschaftliche Betätigung. Damit würgen wir den Leistungswillen und die Leistungsbereitschaft ab.  


In einer sozialen Marktwirtschaft muss sich Leistung lohnen! Deshalb beruht unser Steuerrecht auch auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Und diese wird ja durch die generationsübergreifende Weitergabe von bereits versteuertem Vermögen innerhalb einer Familie auch nicht verändert. Ich gehe soweit zu behaupten: In diesem engen Bereich der Familie hat sich der Staat und damit der Fiskus soweit als möglich herauszuhalten.


Uns geht es mit unserem Antrag darum, dass das Elternhaus in einer Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Das gebietet im Übrigen schon der Respekt vor der Lebensleistung der Aufbaugeneration.

 

# Video der Rede