Alexander Throm
Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Alexander Throm sprach am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages zur Beratung des Unionsantrags „IP-Adressen
rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“. Kindesmissbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Die Fallzahlen steigen dramatisch. Die beste Prävention ist,
die Täter aus dem Verkehr zu ziehen und schnellstmöglich dingfest zu machen, damit zukünftige Taten verhindert werden.
Die Täter sind jedoch schwer zu fassen. Bei den Ermittlungen helfen aber die Spuren, die sie im Netz hinterlassen. IP-Adressen sind oft die wichtigsten, manchmal die einzigen digitalen
Beweismittel bei der Ermittlung der Straftäter. Denn IP-Adressen lassen sich konkreten Personen zuordnen. Ohne eine Speicherpflicht werden diese digitalen Beweise einfach gelöscht. Und mit ihnen
verschwinden die Spuren zu den Personen, die sich dahinter verbergen. In den vergangenen fünf Jahren war das 19.000 Mal der Fall. Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) es nun
erlaubt, IP-Adressen befristet zu speichern.
Ausdrücklich hat der EuGH in einem von vier Ausnahmefällen die Möglichkeit eröffnet, dass bei schwerer Kriminalität eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen stattfinden kann. Wenn wir es ernst
meinen mit dem Schutz von Kindern, dürfen wir nicht hinter der Möglichkeit, die der EuGH gewährt, zurückbleiben. Die Ampel, vor allem FDP und Grüne, macht aus ideologischen Gründen jedoch genau
dies. Wer aber Kinder vor Missbrauch schützen will, darf nicht weiter auf alten Ideologien herumreiten! Der Umgang mit dieser Frage wird der Lackmustest für die Ampel, ob sie den Schutz von
Kindern ernst nimmt. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass Täter künftig frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können. Wir als Union wollen maximalen Schutz für Kinder und Jugendliche vor
sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie.