· 

Antrag zur Regulierung des Wolfsbestands: Jagd ermöglichen

Klaus Mack

Die Zunahme von Wölfen in zahlreichen Regionen Deutschlands und zahlreiche Hilferufe von Weidetierhaltern und besorgten Bürgern verdeutlichen, dass wir den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen müssen. Das ist die zentrale Forderung des Antrages der CDU/CSU-Fraktion „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“, der diese Woche im Bundestag beraten worden ist. Als Berichterstatter für den Artenschutz habe ich klargestellt, dass wir bei deutschlandweit mehr als 2.000 Wölfen eindeutigere, rechtliche Schritte brauchen als bisher. Allein im Jahr 2020 haben die Raubtiere rund 4.000 Weidetiere gerissen. Schafe, Kühe und Pferde können die Halter nicht mehr allein mit immer höheren Zäunen vor Wolfsangriffen schützen.

Daher ist es an der Zeit, die Wolfsromantik zu beenden und mit pragmatischen Lösungen eine Balance zwischen Bestandserhalt des Wolfes und Schutz von Weidetieren und Menschen zu erreichen. Andere EU-Staaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland zeigen tragbare Lösungen auf. Wenn ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist, werden Wölfe dort unter bestimmten Voraussetzungen bejagt. So definiert Schweden etwa eine Untergrenze für die Population der Wölfe. Um dieses Vorgehen auch in Deutschland zu ermöglichen, muss der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Zusätzlich fordern wir in unserem Antrag die Einrichtung wolfsfreier Zonen insbesondere an Deichen und in besonderen Höhenlagen, wie ich es in der Debatte am Donnerstag ausgeführt habe. Es geht nicht darum, Wölfe aus unseren Wäldern wieder zu entfernen, sondern den Bestand zu regeln wie auch bei anderen Wildtierarten. Mit einem aktiven Wolfsbestandsmanagement könnten die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Artenschutzes unter einen Hut gebracht werden.

# Video der Rede