Andreas Jung MdB
Kurz vor dem Ende der Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben wir ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Energiepolitik verabschiedet. Kern ist
dabei das Klimaschutzgesetz: Wir heben unser Klimaziel für 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent Minderung gegenüber dem Jahr 1990 an – das ist konsistent mit dem, was die wissenschaftlichen Berater
der Bundesregierung als deutschen Beitrag zur Erreichung des EU-Klimaziels errechnet haben. Gleichzeitig verankern wir das Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2045 – fünf Jahre früher als
bislang – und beschreiben den Pfad auf dem Weg dorthin. Damit setzen wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, welches das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz Ende April in Teilen
beanstandet hatte. Neben der nötigen Konkretisierung des Klimapfads nach 2030 ist mittelbar der Entscheidung auch zu entnehmen: Wir müssen schon zuvor deutlich mehr tun und wir müssen insgesamt
schneller werden. Auch wenn dem Gesetzgeber eine Frist bis 2022 gegeben wurde, ist es richtig, dass wir unser eigenes Gesetz, welches wir als Große Koalition verabschiedet haben, jetzt noch
einmal angepasst haben.
Schon wegen Brüssel hätten wir ohnehin handeln müssen: Die vereinbarte Anhebung des EU-Klimaziels 2030 von 40 auf 55 Prozent Minderung ist dabei ja nicht einfach vom Himmel gefallen. Das ist ein
Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft, für den Angela Merkel mit unserer Unterstützung gekämpft hat. Das bedeutet mehr Europa beim Klimaschutz, aber zugleich war immer klar: Auch das deutsche
Ziel muss als unser Beitrag zum Green Deal in Europa erhöht werden. Flankiert wird diese Änderung mit weiteren, teilweise bereits länger diskutierten Maßnahmen. Wir regeln die Entlastung von
Unternehmen im internationalen Wettbewerb und vereinfachen das Repowering von Windkraftanlagen. Wir schaffen Regelungen für reine Wasserstoffnetze, die Flexibilisierung von Biomasseanlagen und
bessere Rahmenbedingungen für Stromspeicher.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zusätzlich voranzutreiben, wurden für das kommende Jahr Sonderausschreibungen bei Wind an Land (plus 1,1 Gigawatt) und Photovoltaik (plus 4,1 Gigawatt)
festgeschrieben. Damit überbrücken wir den Zeitraum, bis wir Klarheit zu den Ausbauzielen auf europäischer Ebene haben. Beim Segment der Innovationsausschreibungen können künftig auch PV-Anlagen
im agrarwirtschaftlichen Bereich zum Zuge kommen. Die sogenannte Agro-PV ist besonders für uns in Baden-Württemberg ein interessanter Weg, um Landwirtschaft und nachhaltige Energieerzeugung
miteinander zu verbinden. Nicht zuletzt haben wir den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen durch eine Ausweitung auf Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung und 30 Megawattstunden pro
Jahr gestärkt und eine Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen für PV-Freiflächenanlagen geschaffen. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der Akzeptanz für den Ausbau
erneuerbarer Energien.