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Handlungsfähigkeit auch nach dem Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

Nina Warken MdB

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche noch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetzes geben wir als Deutscher Bundestag der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesgesundheitsminister weiterhin die Möglichkeit, auch zukünftig bundesweite Einreisebeschränkungen per Verordnung zu erlassen. Um unsere hart erarbeiteten Erfolge in der Pandemiebekämpfung durch Einreisende, die von ausländischen Gebieten nach Deutschland zurückkehren, in denen das Infektionsgeschehen weiterhin sehr hoch ist, nicht zu gefährden, halten wir es dringend für erforderlich, dass bundesweite Einreisebeschränkungen mit etwaigen Test- und Quarantänepflichten oder auch Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten auch nach Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verfügt werden können. Mit der nun beschlossenen Änderung des § 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes haben wir dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Nina Warken MdB, Berichterstatterin im Rechtsausschuss sowie Obfrau im Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie (Wahlkreis Odenwald-Tauber):

„In der Bekämpfung der Pandemie erzielen wir große Fortschritte. Auch dank der täglich steigenden Impfquote sinken bundesweit die Inzidenzen, so dass wir Schritt für Schritt wieder mehr gesellschaftliches Leben genießen können. Doch nach wie vor besteht in anderen Teilen der Welt die Infektionsgefahr mit gefährlichen Virusmutationen auf hohem Niveau weiterhin fort und mit dem Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite laufen die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen die Corona-Pandemie aus. Denn diese Maßnahmen sind aktuell befristet bis zum 30. September 2021. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ermächtigen wir den Bundesgesundheitsminister, die per Verordnung festgelegten Einreisebedingungen nach Deutschland auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für bis zu zwölf Monate aufrecht zu erhalten. Damit ist gewährleistet, dass die bundesweit einheitlichen Einreiseregelungen weiterhin fortgeführt werden können.“