· 

Einheitlicher Verbraucherschutz in Europa

Ingo Wellenreuther MdB

Die Warenkauf-Richtlinie ersetzt zusammen mit der sogenannten „Digitale-Inhalte-Richtlinie“ die noch geltende Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und ergänzt die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011. Sie war bis zum 1. Juli in deutsches Recht umzusetzen und ist ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine Harmonisierung des europäischen Verbrauchsgüterkaufrechts war dringend geboten. Wir leben in Zeiten der Globalisierung, in denen der Handel immer stärker auf Absatz im Ausland setzt und Käuferinnen und Käufer immer häufiger Waren aus dem Ausland bestellen. Doch das schafft auch Unsicherheiten für Händler wie Verbraucher, denn jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung.

Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, durch die Festlegung von gemeinsamen Vorschriften über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Verkäufern und Verbrauchern zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen. Durch die weitergehende Vereinheitlichung des Kaufgewährleistungsrechts soll der grenzüberschreitende Handel gefördert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt werden. Der in der Nacht auf den Freitag im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Unser Ziel war es, die Interessen von Handel und Verbrauchern gleichermaßen zu berücksichtigen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Dies ist gelungen.

Durch die Einführung einer Update-Pflicht für Geräte mit digitalen Elementen werden Verbraucher berechtigt, Updates einzufordern und über diese vom Verkäufer informiert zu werden. Das verhindert, dass Käufer sich genötigt fühlen, neue Ware zu kaufen, nur weil die bisherige nicht mehr auf dem neuesten Stand ist oder nicht mehr nutzbar wäre. Zudem wird die Frist für eine Beweislastumkehr für den Nachweis von Mängeln der Kaufsache von sechs Monaten auf ein Jahr und für solche mit digitalen Elementen sogar auf zwei Jahre ausgeweitet werden. Eine Ausnahme gilt für den Kauf von Tieren, hier gilt die Beweislastumkehr weiterhin nur für eine Dauer von sechs Monaten.

Für den Fall, dass sich bei einer Kaufsache ein Mangel erst kurz vor Ende der zweijährigen Gewährleistungsfrist zeigt, verlängert sich der Zeitraum, in dem der Käufer auch nach Fristablauf noch gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche stellen kann, von zwei Monaten auf vier Monate. Die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie schafft Verbesserungen für Verbraucher. Sie hilft aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel im Hinblick auf rechtliche Unsicherheiten bezüglich bestehender Regeln zum Verbrauchsgüterkaufrecht in den jeweiligen Ländern den großen Unternehmen oftmals unterlegen sind.