Olav Gutting MdB
Zum wiederholten Male in dieser Legislaturperiode wird über das Thema „Doppelbesteuerung von Renten“ diskutiert. Anlass sind dieses Mal zwei Klageabweisungen des höchsten deutschen Finanzgerichts
gegen die vermeintliche Doppelbesteuerung. Die Aufforderung im Titel der antragstellenden FDP-Fraktion, das Urteil ernst zu nehmen und die Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern, ist für uns
eine Selbstverständlichkeit! Unser Antrieb ist und bleibt, eine doppelte Besteuerung der Renten nicht zuzulassen. Mit den Urteilen hat der BFH klargestellt, dass aktuell keine Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung bestehen und damit zunächst unsere Position bestätigt. Es gibt also überhaupt keinen Grund, dass jetzige Rentnerinnen und Rentner verunsichert werden,
Ängste geschürt oder Begehrlichkeiten geweckt werden.
Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass sowohl der mit dem Alterseinkünftegesetz eingeleitete Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen als auch die gesetzlichen
Übergangsregelungen im Grundsatz verfassungskonform sind. Er hat klargestellt, dass es auch im Einzelfall derzeit nicht zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommt und kommen darf. Das war
und ist selbstverständlich auch unsere Position: Es darf keine Doppelbesteuerung geben! Neu ist, dass der X. Senat des Bundesfinanzhofs jetzt erstmalig konkrete Berechnungsparameter für die
Ermittlung einer etwaigen doppelten Besteuerung von Renten in Zukunft festgelegt hat. Diese zielen insbesondere auf die Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase. Hier
gibt es für die Zukunft natürlich Nachbesserungsbedarf.
Mit den Vorgaben des BFH und einer entsprechenden Nachjustierung bei der Berechnung der Steuerbelastung werden wir erreichen, dass bestehende Unsicherheiten künftiger Rentnerinnen und Rentner
schwinden und dass das Verständnis für die nachgelagerte Besteuerung von Rentenbezügen wächst. Denn diese ist in der Regel von Vorteil, da das Einkommen im Rentenalter regelmäßig geringer ist als
im aktiven Erwerbsleben, sodass die Rentenzahlungen aufgrund der Steuerprogression mit einem niedrigeren Steuersatz belastet werden. Im Rahmen einer anstehenden Einkommensteuerreform müssen und
werden wir die Vorsorgeaufwendungen vollständig abziehbar machen und selbstverständlich noch einige weitere Stellschrauben bewegen. Für uns in der Union ist jedenfalls klar: Wir wollen das
umsetzen und mit uns wird es auch zukünftig keine Doppelbesteuerung geben!
# Video der Rede von Olav Gutting MdB