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Update für die Spzialpartnerschaft: Moderne Betriebsratsarbeit

Peter Weiß MdB, Marc Biadacz MdB

In der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen den Betriebsrat als wichtigen und verlässlichen Partner bei der Lösung von Problemen für die Arbeit unter Pandemiebedingungen neu wertschätzen gelernt. Insbesondere bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld waren Betriebe mit Betriebsräten im Vorteil, weil hier anstelle von zeitaufwändigen individuellen Regelungen ganz unbürokratisch eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit geschlossen werden konnte.

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, wird die Gründung und die Wahl von Betriebsräten erleichtert und der Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden insbesondere bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Regelungen zur mobilen Arbeit konkretisiert. Betriebsräte sollen in Fragen der Künstlichen Intelligenz in Zukunft außerdem, wie bei anderen Themen auch, in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Virtuelle Sitzungen von Betriebsräten werden ermöglicht sowie der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik gewährleistet und damit ein wesentlicher Beitrag zur Digitalisierung der Betriebsratsarbeit geleistet. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Möglichkeit von Online-Sitzungen die Arbeit der Betriebsräte erleichtern und zudem die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Betriebsratstätigkeit verbessern kann. Zur Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat wird eine gesetzliche Regelung geschaffen. Zudem wird klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können.
Wir stärken das allgemeine Interessenrecht der Betriebsräte durch eine Stärkung des allgemeinen Initiativrechts bei der Berufsbildung und der Möglichkeit, die Einigungsstelle zur Vermittlung einzuschalten. Und wir senken das Mindestalter zur Beteiligung an der Betriebsratswahl, um eine bessere Beteiligung von Auszubildenden und jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten.

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat und den Arbeitgeber zu vertrauensvoller Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit erhält durch unser neues Gesetz neue Schubkraft und neue Motivation. "Das 1972 eingeführte Betriebsverfassungsgesetz wurde vor 20 Jahren das letzte Mal reformiert. Daher ist es nun ein wichtiger Schritt mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz die richtigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfeste und digitale Sozialpartnerschaft zu schaffen," so der Emmendinger Bundestagsabgeordnete, Peter Weiß, und der Böblinger Bundestagsabgeordnete, Marc Biadacz.

# Video der Rede von Peter Weiß MdB

# Video der Rede von Marc Biadacz MdB