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Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Von Alexander Throm MdB

Am Freitagmorgen sprach Alexander Throm, Obmann der Fraktion im Innenausschuss, in Erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (BT-Drs. 19/24785). Wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, brauchen unsere Sicherheitsbehörden gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets. Zum Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus und Extremismus soll es keinen Unterschied machen, ob die Nutzerinnen und Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen. Der Gesetzentwurf regelt deshalb die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Außerdem sieht das Gesetz die erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen und verbesserte Informationsmöglichkeiten zwischen Verfassungsschutz und MAD vor.

In seiner Rede betonte Alexander Throm die in Zeiten zunehmender Gewaltbereitschaft von Extremisten und Terroristen überaus wichtige Rolle der Nachrichtendienste beim Schutz der Bevölkerung und unseres demokratischen Rechtsstaats: „Die Sicherheitslage erfordert eine dauerhafte Wachsamkeit, gerade auch unseres Verfassungsschutzes. Das erfordert nicht nur Personal und Geld, sondern auch moderne technische Möglichkeiten. Es kann nicht sein, dass der Staat bei dem, was auf WhatsApp und Co. passiert, blind bleibt. Da die FDP und die Grünen den Einsatz dieser Möglichkeiten ablehnen, sind sie ein Sicherheitsrisiko für dieses Land.“

# Video der Rede von Alexander Throm MdB