Thomas Bareiß MdB und Steffen Bilger MdB >> In zweiter und dritter Lesung verabschiedete der Deutsche Bundestag das größte und umfangreichste Gesetzespaket im Bereich
Telekommunikation, Mobilfunk und schnelles Internet in dieser Legislaturperiode. Wir packen damit wichtige Ziele und Vorhaben der CDU und CSU an und schaffen den Rechtsrahmen für einen schnellen
und erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau. Erstmals schaffen wir einen klaren gesetzlichen Auftrag für den Mobilfunkausbau. Fortan hat die Bundesnetzagentur die Aufgabe, entlang aller
Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen und entlang aller Schienenstrecken bis 2026 mindestens 4G zu gewährleisten und das durchgehend und unterbrechungsfrei, und das für alle
Mobilfunkkunden. Damit legen wir gleichzeitig die Basis für einen flächendeckenden 5G-Ausbau.
Wichtige Neuerungen betreffen dabei auch den Verbraucherschutz: Neue Festnetz- und Mobilfunkverträge können weiterhin eine 24-monatige Vertragslaufzeit enthalten. Danach sehen wir aber nun auch
eine Regelung zur Kündigung zum Ende jedes Monats vor (d.h. eine monatliche Beendigungsmöglichkeit des Vertrages). Daneben bleibt es bei Telekommunikationsverträgen bei der aktuell schon
geltenden Regelung, dass die Anbieter auch 1-Jahres-Verträge anbieten müssen. Mit dem neuen Rechtsanspruch auf „schnelles Internet“ wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt.
Wir haben neben der Mindestbandbreite, zwingend festzulegende technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate ergänzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass über diese Grundversorgungsanschlüsse
auch stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung realisierbar ist. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig dies ist. Darüber hinaus enthält das Gesetz unter
anderem folgende Verbesserungen:
• Anreize für Investitionen in den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität,
• die Verbesserung der Informationen über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen durch die Konzentration in einem Datenportal zum Festnetz- und Mobilfunkausbau,
• die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren unter Wahrung aller bisher geltenden Standards des Gesundheits-, Umwelt- und Naturschutzes,
• die Stabilisierung der Verbraucherrechte auf einem insgesamt hohen Niveau, mit verbesserten Kundenrechten in bestimmten Fällen; im Bereich der Nummerierung werden die ursprünglich geplanten
Regelungen zu den Persönlichen Rufnummern (0700) modifiziert (die Preishöchstgrenze wird zwar beibehalten, jedoch auf 0,09 Euro pro Minute abgesenkt).
Das Gesetz wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.