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Quantensprung bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Thorsten Frei MdB >> Mit diesem Gesetz zur effektiven Bekämpfung des Kindesmissbrauchs geben wir eine klare und konsequente Antwort auf die zahllosen schockierenden Missbrauchsfälle in Deutschland in den vergangenen Jahren.


Im Mittelpunkt steht, dass die zentralen Straftaten Kindesmissbrauch und Kinderpornografie künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden. Das hat entscheidende strafprozessuale Folgen: Verfahren können nicht mehr eingestellt werden, Verjährungsfristen werden ausgeweitet, die Voraussetzungen für eine U-Haft sind leichter erreichbar und die Handlungsinstrumente für Polizei und Staatsanwaltschaft werden im Bereich der Onlineermittlungen und in Bezug auf die Beweissicherung über Telefone spürbar ausgeweitet und verbessert. Ganz klar werden Täter damit einfacher und schneller überführt und zur Rechenschaft gezogen.


Entscheidend für uns als Union ist der Aspekt der Prävention: Wer einschlägig verurteilt ist, darf nicht nach kurzer Zeit schon wieder ein reines polizeiliches Führungszeugnis haben und beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen bekommen. Das wird nun geändert, so dass eine Löschung aus dem polizeilichen Führungszeugnis frühestens nach 10 Jahren, in schweren Fällen nach 20 Jahren, erfolgen kann und Einträge in besonders schweren Fällen ein Leben lang im Bundeszentralregister gespeichert bleiben. Der Schutz der Gesellschaft ist schließlich wichtiger als die Interessen krimineller Kinderschänder.


Wir machen mit diesem Gesetz einen Quantensprung, müssen aber weiter am Ball bleiben. Wichtig ist vor allem auch die Strafbarkeit von illegalen Handelsplattformen und Kinderporno-Foren. Der entscheidende Punkt ist allerdings ist eine verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung.


# Video der Rede von Thorsten Frei MdB