Annette Widmann-Mauz MdB >> Seit 2016 gilt eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Die Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) hat deutlich gemacht: Dort wo die feste Quote für Aufsichtsräte gilt, wurde die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen. Es konnten also genügend hochqualifizierte Frauen in die Aufsichtsräte berufen werden. Hingegen wurde bei den Vorständen großer Unternehmen bislang auf freiwillige Selbstverpflichtungen gesetzt. Sie sollten sich selbst Zielgrößen setzen. Das Resultat: 70 Prozent der vom Gesetz betroffenen Unternehmen gaben sich selbst die Zielgröße „Null“ und stellten damit klar, dass Frauen für sie keine Option darstellen. Der Gesetzgeber muss daher handeln und so diskutierte der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).
Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB (Wahlkreis Tübingen-Hechingen): „Ich bin froh, dass wir in der Koalition Einigkeit erreichen und damit einhalten konnten, worauf wir uns im Koalitionsvertrag verständigt hatten. Die unionsgeführte Bundesregierung setzt sich mit diesem Gesetzentwurf für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Der Bund selbst muss dabei als Vorbild vorangehen. Deshalb haben wir für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen mit mehr als zwei Vorständen vereinbart.“ Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie beispielsweise den Krankenkassen, den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt werden. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig mindestens ein Mitglied eine Frau sein.
„Vorausdenkende Unternehmen haben den wirtschaftlichen Mehrwert eines höheren Frauenanteils in ihren Führungsgremien längst erkannt. Auch die Unternehmensberatung McKinsey hat festgestellt, dass Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Frauen in Entscheidungsgremien finanziell profitieren. Gemischte Teams sind erfolgreicher und deshalb ist das FüPoG II nicht nur ein wichtiger Fortschritt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, sondern auch für unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit“, so Widmann-Mauz.
Darüber hinaus wurde diese Woche der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Antrag Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien im Bundestag diskutiert. Staatsministerin Annette Widmann-Mauz
dazu: „Ob festangestellt oder freiberuflich tätig, Frauen verdienen besonders im Kultur- und Medienbereich sehr oft weniger als Männer. Mit dem Antrag setzen wir uns für den Abbau von
Einkommensunterschieden ein und rücken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mittelpunkt. Flexibilität, Reisebereitschaft und ungewöhnliche Arbeitszeiten – das sind die besonderen
Charakteristika und Anforderungen, die diese Branche ausmachen. Deshalb sind beispielsweise Angebote für individuelle Kinderbetreuung von besonderer Notwendigkeit.“