Andreas Jung MdB >> Die Entscheidungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden im Bundestag gefällt. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Gesellschaft,
unsere heimische Wirtschaft und auch unser Gesundheitssystem sehr ernst. Deshalb ist es wichtig, neben den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch dafür Sorge zu tragen, dass
Unternehmen und Menschen durch die Pandemie nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Aus diesem Grund haben wir in der letzten Woche das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet.
Die Beratung des Bundesrats finden heute statt. Wir regeln hierin die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der
Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022. Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro im Mai gewährt werden.
Darüber hinaus wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung
angehoben. Denn die Krise dauert länger. Entsprechend muss auch der Instrumenten-Kasten der Unterstützung ausgebaut werden. Die Erweiterung des Verlustrücktrags ist dabei ein wichtiger Schritt.
Das verschafft zielgenau denjenigen Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Ihren wichtigen Beitrag für Wertschöpfung und Arbeit in Deutschland brauchen wir auch in
Zukunft. Jetzt benötigen sie dringend Liquidität zur Überbrückung. Die Brücke „Verlustrücktrag“ haben sie selbst vorfinanziert. Auch aus Sicht des Bundeshaushalts ist das ein effizienter Ansatz:
Denn zurück getragene Verluste können künftig nicht mehr geltend gemacht werden.