Nina Warken MdB >> Mit Augenmaß sorgen wir dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt, weiterentwickelt und an
die Gegebenheiten angepasst werden. Künftig überprüft der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen, ob die epidemische Lage nach wie vor gegeben ist. Deren Feststellung tritt dann
automatisch außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen drei Monaten durch den Bundestag erneut bestätigt wird. Wir stellen damit also keinen „Blankoscheck“ aus, wie es immer wieder heißt, im
Gegenteil: Der Bundestag wird stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden. Wir passen unter anderem die Regelungen im Infektionsschutzgesetz an und schaffen damit klare und ausdifferenzierte
Rechtsgrundlagen. Damit achten wir noch stärker darauf, dass die wesentlichen grundrechtsrelevanten Fragen im Parlament selbst entschieden werden müssen. Wir präzisieren im Gesetz auch die
Vorgaben für die Maßnahmen der Länder, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder andere Erleichterungen nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die
Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind.
Mit dem Gesetz sorgen wir unter anderem auch dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden
ausgeglichen. Wir halten zudem an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die
Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, weil sie Covid-Patienten versorgt haben.
Nina Warken MdB, Berichterstatterin im Rechtsausschuss (Wahlkreis Odenwald-Tauber): „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es uns wichtig, dass unser Handeln für die Bürgerinnen und Bürger in der
Pandemie noch nachvollziehbarer und verständlicher wird. Anhand der Erfahrungen passen wir die Gesetze deshalb maßvoll an. Aktuell fragen sich die Menschen in unserem Land insbesondere zu Recht,
wie der Bundestag etwa beim Thema Impfen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden ist. Die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung im Infektionsschutzgesetz haben wir nun so konkretisiert,
indem klare Impfziele als Orientierungsmerkmale geregelt werden. Im Infektionsschutzgesetz legen wir die Impfziele fest, die wir bereits im Sozialgesetzbuch (SGB) V für andere Schutzimpfungen
implementiert haben. Damit sind die Impfziele deutlich und verständlich definiert. Insgesamt stellen wir mit diesem Gesetz ein gut weiterentwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, mit dem wir
rechtssicher auf die epidemische Lage reagieren können.“