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Bedarfsgerechte Haushaltsplanung für Suizidprävention

Diana Stöcker

 

Ein Haushalt darf sich nicht ausschließlich am Wunschkonzert eines Koalitionsvertrages orientieren. Es gibt auch außerordentliche Aufträge für neue gesetzliche Regelungen, zum Beispiel durch das Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Auftrag ist, den begleiteten Suizid neu zu regeln", ermahnte Diana Stöcker die Ampel-Haushälter.

Zur Regelung des begleiteten Suizids liegen drei sehr unterschiedliche Gesetzesvorschläge vor, über die im Frühjahr kommenden Jahres entschieden werden wird. Alle Vorschläge sprechen sich für den Ausbau und die Stärkung von Suizidprävention sowie von Hospiz- und Palliativangeboten aus. Die Erfahrung zeige, dass bei sehr vielen Menschen mit suizidalen Gedanken hinter diesem Ansinnen ein Hilferuf nach einem erträglichen und menschenwürdigen Leben stehe, erklärte die Bundestagsabgeordnete. Im Rahmen der Suizidprävention müsse es deshalb oberstes Ziel sein, mit Menschen, die einen Suizid in Erwägung ziehen, in Beziehung zu treten und gemeinsam die hinter dem Wunsch, zu sterben, verborgenen Aussichtslosigkeiten zu begreifen, damit auch andere Wege aus der Krise denkbar werden können.

Um dies zu erreichen, schlug die Gesundheitspolitikerin eine Reihe dringend notwendiger Maßnahmen vor:

* die Verbesserung der psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Regelversorgung sowie den Erlass spezifischer Regelungen zur Verbesserung der allgemeinen Suizidprävention
* der flächendeckende Ausbau der Anzahl der Kassensitze niedergelassener psychologischer und medizinischer Psychotherapeut:innen und Psychiater:innen, um eine schnelle und dauerhafte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gewährleisten zu können
* der Ausbau flächendeckender sowie Tag und Nacht geöffneter psychiatrischer und psychotherapeutischer Kriseninterventionsangebote für Menschen in einer akuten psychischen Notlage im Netzwerk mit bestehenden Diensten und Einrichtungen
* die Stärkung der Palliativversorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen für schwerstkranke Menschen
* die regelhafte Integration psychosozialer Fachkräfte in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
* die gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu hospiz-palliativer Beratung, Begleitung und Versorgung.

"Alle diese Punkte müssen finanziell hinreichend im Haushalt abgesichert sein. Im Haushalt 2023 findet sich davon - nichts!", stellte Diana Stöcker fest. Dies sei, gerade vor dem Hintergrund der an das Gesundheitsministerium gestellten Forderung nach einer nationalen Suizidpräventionsstrategie im Rahmen des Nationalen Präventionsplans, nicht zu Ende gedacht. Denn der Plan soll erst bis April 2024 vorliegen. Bis zur Umsetzung wird wichtige Zeit verstreichen, obwohl bereits jetzt klar ist, was zu tun ist. "Stellen Sie im Haushalt ausreichend Mittel ein für das, was sicher kommt und notwendig ist und arbeiten Sie nicht nur Ihre Wunschlisten ab", forderte Diana Stöcker die Koalition zum Ende ihrer Rede auf.

# Video der Rede